Bundestagswahl 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Versendung der Wahlbenachrichtigungsschreiben ab Januar 2025

Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden ab Mitte Januar 2025 bis Anfang Februar verschickt.

Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich rechtzeitig vor dem Wahltag erkundigen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, um das Wahlrecht sicherzustellen.

Wichtig für den Versand der Wahlbenachtrichtigungsschreiben ist auch, dass auf dem Briefkasten alle im Haushalt lebenden Personen zumindest mit dem Nachnamen angegeben sind.