Wichtige Informationen zum Winterdienst | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wichtige Informationen zum Winterdienst

Die Winterzeit ist da! Und auch, wenn es gerade noch nicht schneit oder glatt ist, ist im Fall der Fälle der Einsatz aller gefragt.

Während sich die Gemeinde mit dem Bauhof um Straßen und vieles mehr kümmert, sind die Grundstückseigentümer für Gehwege und gemeinsam genutzte Geh-/Radwege zuständig.

Was ist zu tun?

  • Die Geh-/Radwege sind auf einer Breite von mindestens 1,50 m freizuhalten.

  • Ist kein Gehweg vorhanden, sollte ein mindestens 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freigemacht werden.

  • Fällt über Nacht Schnee, muss die dieser werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt werden.

  • Bei Glätte gilt es, mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln einen sicheren Weg vorzuhalten.

Was sind Alternativen zum Streusalz im Winter?

  • Sand und Kies,

  • Split oder Granulat mit Umweltzeichen,

  • Sägespäne und andere Streumittel

Mehr Infos zum Thema Räumpflicht im Winter findest du in der „Straßenreinigungssatzung“ und der dazugehörigen „Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung“ im Ratsinformationssystem im Bereich Ortsrecht.

Generelle Fragen zum Thema beantwortet:
Justine Brandt unter T 04747/181-39.