Mikroförderung für ehrenamtliche und bürgerschaftliche Projekte in Niedersachsen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mit der Förderung stärkt das Land Niedersachsen das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft. Ab Anfang März 2026 können Vereine, Initiativen und Engagierte Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro digital und bürokratiearm beantragen.

Mikroförderung für ehrenamtliche
und bürgerschaftliche Projekte in Niedersachsen


Insgesamt stehen eine Millionen Euro für entsprechende Projekte zur Verfügung. Die Abwicklung der Mikroförderung liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA). Als landesweiter Dachverband mit dem satzungsgemäßen Auftrag, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu stärken, ist sie zentrale Anlaufstelle für Vereine, Initiativen und Engagierte.

Mit den Landesmitteln setzt die LAGFA ihren Auftrag niederschwellig, flexibel, wirksam und vollständig digital um. Um Ehrenamtliche in der Antragstellung zu entlasten, wurde das Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet: Ein herausragendes Merkmal der Mikroförderung 2026 ist der vollständig digitale Ablauf. Von der Antragstellung bis zur Abrechnung läuft das gesamte Verfahren online über die LAGFA. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung und moderne, nutzerfreundliche Prozesse.

Die Auszahlung wird in zwei Schritten erfolgen: 50 Prozent werden direkt mit der Förderzusage ausgezahlt, die weiteren 50 Prozent erhalten die Projekte nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA. So können die Vereine, Initiativen und Organisationen frühzeitig auf einer soliden Finanzbasis starten – ohne Vorfinanzierungsdruck.

Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden ausschließlich notwendige und prüffähige Ausgaben wie Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich und erfolgt über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V. https://lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/

Text: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Nr. 047/2026