Kreisverwaltung erlaubt Wolfsentnahme - Wolf entnommen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landrat Thorsten Krüger hatte Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit einigen Tagen ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft.

Kreisverwaltung erlaubt Wolfsentnahme - Wolf entnommen


„Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr da. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger. Zuletzt war die Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt wurde. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Ausnahmegenehmigung derzeit ausgesetzt

Die Ausnahmegenehmigung ist derzeit ausgesetzt, nachdem bereits ein Tier geschossen wurde. Diese Fähe wird nun zeitnah nach Berlin ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) zur Sektion verbracht und das Tier genetisch beprobt. Die Ausnahmegenehmigung wurde intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist. Unabhängig davon brauchen wir endlich bessere Möglichkeiten für eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement, um sich auf Risshäufungen wie im Raum Cuxhaven besser reagieren zu können. Ich bedanke mich sehr bei Landrat Thorsten Krüger für die gute Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem Land und seinen festen Willen, eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz vor weiteren Weidetierrissen anzuordnen. Und natürlich hoffe ich sehr, dass die Fähe entnommen wurde, die viele Risse verursacht hat – damit weitere wirtschaftliche Schäden für die Weidetierhaltung vermieden werden können.“

Landrat dankt für Unterstützung

„Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser Maßnahme eine Lösung hinbekommen, die es braucht, damit eine Koexistenz von Menschen, Nutztieren und Wölfen in unserer Region dauerhaft gelingen kann“, so Krüger. Der Landrat betont die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden: „Die Unterstützung vom Niedersächsischen Umweltministerium, dem Wolfsbüro, der Landesjägerschaft und der Landwirtschaftskammer war hilfreich und ich bin dankbar für das konstruktive Miteinander.“

Text: Pressemitteilung 39/2026 des Landkreises Cuxhaven