Der Antifeminismus greift um sich und wird zunehmend zum Problem für die Gleichstellung und in Folge auch für die Demokratie. Zwei Tage lang beschäftigten sich rund 500 kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland mit diesem Thema und weiteren zentralen Herausforderungen der Gleichstellungsarbeit. Mit dabei war auch Kirsten von der Lieth, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cuxhaven. Sie sagt: „Wir reden hier nicht mehr von einem Randphänomen. Antifeminismus zieht sich quer durch alle Bereiche der Gesellschaft.“
Antifeminismus bedroht die Grundsätze unserer Verfassung, heißt es in der Lübecker Erklärung, die im Rahmen der Bundeskonferenz veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem eine Kampagne gegen Frauenverachtung und geschlechtsspezifische Gewalt gefordert, gezielte Kinder- und Jugendarbeit zur Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie eine konsequente Bekämpfung jeglicher Form von Antifeminismus.
„Das ist wichtig, weil wir als kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort erleben, wie frauenfeindliche Einstellungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen und Menschen einschüchtern“, sagt von der Lieth.
Mit der Lübecker Erklärung und der Verabschiedung von mehr als 30 Anträgen richteten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten klare Forderungen an die Politik, allem voran einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus.
Nationaler Aktionsplan gegen Antifeminismus
Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit diesem Plan strategisch gegen jegliche Form von Antifeminismus vorzugehen. Antifeministische Tendenzen müssen als Gefahr für die Demokratie ernst genommen, Betroffene geschützt, Aufklärung gefördert und demokratische Errungenschaften gesichert werden. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden und zentrale Bereiche wie Bildung, Politik, Forschung, Justiz und Polizei einbeziehen. Mit diesem Antrag schließen sich die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten den Forderungen des Deutschen Frauenrates an.
Weitere Beschlüsse:
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es endlich die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes sowie inklusive, flächendeckende Präventionskampagnen ab dem Kindergartenalter.
Unterstützung von Alleinerziehenden
Gefordert wird ein Gesetzespaket zur existenziellen Unterstützung von Alleinerziehenden und zum Abbau struktureller Benachteiligungen, etwa im Steuerrecht. Die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses ab dem 12. Lebensjahr darf nicht umgesetzt werden. Das würde die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschärfen. Alleinerziehende sind überwiegend Frauen.
Sichere und gesunde Geburten
Die Bundeskonferenz fordert einstimmig die Sicherung einer flächendeckenden Geburtshilfe, Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags, die Stärkung von Beleghebammen und die Schließung bestehender Versorgungslücken. Immer weniger Geburtskliniken führen zu längeren Wegen für Schwangere, gleichzeitig verlassen Hebammen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen den Beruf. Frauen und Kinder haben ein Recht auf eine gute, sichere und gesunde Geburt.
Größere Unterstützung von Eltern und mehr Steuergerechtigkeit
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern eine Erhöhung des Elterngeldes, damit Gleichberechtigung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich gelebt werden können. Dafür braucht es eine Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie eine eigenständige bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt. Zudem wurde erneut die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.
Entscheidungsrecht über den eigenen Körper
Die Streichung des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch ist eine langjährige Forderung der Bundeskonferenz und wurde erneut einstimmig beschlossen.
„Für diese und die vielen weiteren Themen brauchen wir endlich Antworten und schnelles politisches Handeln. Gleichstellung darf nicht länger ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss in der Lebensrealität aller Menschen ankommen“, so von der Lieth.
Text: Landkreis Cuxhaven, Pressemitteilung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Cuxhaven