Informationen zur Geflügelpest | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Informationen zur Geflügelpest

Pressemitteilung des Landkreises Cuxhaven:

Nach Funden toter Wildvögel und dem Nachweis der Aviären Influenza (umgangssprachlich auch Geflügelpest genannt) in anderen Landkreisen, wurden seit gestern erstmalig auch im Landkreis Cuxhaven tote Kraniche gemeldet und zur Untersuchung auf das Virus zum Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) geschickt. Der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven verfolgt das Geschehen intensiv.

Auch wenn es im Landkreis Cuxhaven in diesem Jahr bisher noch kein positives amtliches Laborergebnis der hochpathogenen aviären Influenza gibt, informiert die Kreisverwaltung über das richtige Verhalten in Geflügelhaltungen und im Umgang mit eventuell infizierten Wildvögeln.

Bisherige Funde toter Wildvögel im Landkreis Cuxhaven - Laborergebnis steht noch aus

Im Landkreis Cuxhaven wurde dem Bereich Veterinärwesen gestern Vormittag erstmalig ein toter Kranich gemeldet und unverzüglich dessen Untersuchung veranlasst, am Nachmittag folgte eine weitere Meldung und heute ging ein weiterer Totfund eines Kranichs ein. Somit wurden bisher drei Kraniche gemeldet und entsprechende Untersuchungen veranlasst, deren Ergebnisse jedoch noch ausstehen. Die entsprechenden Proben werden im LAVES untersucht. Mit einem Ergebnis wird im Laufe der nächsten Woche gerechnet. Des Weiteren befinden sich eine Möwe und eine Wildgans in Abklärung auf das Virus der Aviären Influenza.

Wichtig ist das richtige Verhalten in Geflügelhaltungen und im Umgang mit Wildvögeln

Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Die Biosicherheit hat einen präventiven Charakter durch Maßnahmen, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in einen Betrieb gelangen, oder wie Ausrüstung genutzt wird. Sie gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet; dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.

In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. So wird zusätzlicher Stress durch das Einfangen und den Transport vermieden. Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, sollen grundsätzlich von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch wenn eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, ist eine Übertragung nicht auszuschließen. Es handelt sich um ein Influenza-Virus, was jederzeit mutieren kann, dies ist unbedingt beim Kontakt und Umgang mit diesen Tieren zu berücksichtigen.

Funde toter Wildvögel können dem Bereich Veterinärwesen per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de gemeldet werden. Für evtl. Rückfragen wird um die Angabe einer Telefonnummer gebeten.

Die Aviäre Influenza oder Geflügelpest

Die fachlich als Aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Sie gilt als gelistete Seuche nach dem EU-Tiergesundheitsrecht. Damit ist sie nach den rechtlichen Vorgaben der EU zu bekämpfen. Im Wildvogelbestand wird das Virus regelmäßig bei verschiedenen Vogelarten nachgewiesen. Weitere Informationen zur Aviären Influenza bietet die Internetseite des Friedlich-Löffler-Instituts: FLI FAQ: Hochpathogene Aviäre Influenza