Rückschnitt von Hecken und Bäumen- gemeinsam für mehr Sicherheit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Rückschnitt von Hecken und Bäumen- gemeinsam für mehr Sicherheit

Hecken, Sträucher und Bäume tragen wesentlich zu einem schönen Ortsbild bei und sind wichtig für Klima, Natur und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Damit der öffentliche Raum jedoch für alle sicher nutzbar bleibt, ist ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig.
Immer wieder kommt es vor, dass Äste oder Hecken in Geh- und Radwege hineinragen oder Verkehrszeichen und Straßenlampen verdecken. Dadurch werden Wege unübersichtlich und es entstehen gefährliche Situationen – besonders für Kinder, ältere Menschen sowie Radfahrende. Auch eingeschränkte Sicht an Kreuzungen und Einmündungen kann den Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Anpflanzungen regelmäßig zu überprüfen. Achten Sie bitte darauf, dass

  • Geh- und Radwege frei begehbar sind,

  • Sichtfelder an Kreuzungen nicht eingeschränkt werden,

  • Verkehrszeichen und Straßenlampen jederzeit gut sichtbar und funktionsfähig bleiben.

    Dabei ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten:

  • Über Geh- und Radwegen muss bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern freier Raum bleiben,

  • über Fahrbahnen bis 4,50 Meter.

Nach § 31 Absatz 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes dürfen Anpflanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Bestehende Beeinträchtigungen sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu beseitigen oder die Beseitigung durch die Gemeinde zu dulden.

Sollte ein erforderlicher Rückschnitt trotz Aufforderung nicht erfolgen, kann die Gemeinde Beverstedt die Arbeiten veranlassen. Die entstehenden Kosten werden dann in Rechnung gestellt. In der Regel wird eine Maßnahme mindestens 14 Tage vorher schriftlich angekündigt, sodass die Arbeiten selbst durchgeführt werden können. Nur bei akuter Gefahr darf die Gemeinde sofort handeln.

Bitte beachten Sie auch den Schutz der Tierwelt: Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken und Gebüschen aus Naturschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Verkehrssicherheit akut gefährdet ist.

Mit einem regelmäßigen und rechtzeitigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die
Gemeinde Beverstedt, Rathaus
Schulstraße 2, 27616 Beverstedt
Tel.: 04747-181-0