"Haifischzähne" auf den Straßen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

"Haifischzähne" auf den Straßen

Die Gemeinde Beverstedt hat an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet sogenannte „Haifischzähne“ (Verkehrszeichen 342) als Fahrbahnmarkierung aufbringen lassen. Diese weißen, dreieckigen Markierungen weisen die Verkehrsteilnehmenden darauf hin, dass sie gegenüber dem kreuzenden oder einmündenden Verkehr wartepflichtig sind. Die Spitzen der Markierung zeigen stets in die Richtung desjenigen, der die Vorfahrt zu gewähren hat.

Rechtsgrundlage für die Anordnung und Ausführung der Haifischzähne ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Nach Anlage 3 der StVO dient das Zeichen 342 der Verdeutlichung einer bestehenden Wartepflicht – beispielsweise bei der Regel „Rechts vor Links“ oder an Stellen, an denen die Vorfahrt des Radverkehrs besonders hervorgehoben werden soll. Die Markierung selbst schafft also keine neue Vorfahrtsregel, sondern macht eine bereits bestehende Regelung besser sichtbar. Grundlage für jede Anordnung ist § 45 StVO, wonach Verkehrszeichen und Markierungen nur dort eingesetzt werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer örtlicher Umstände zwingend erforderlich ist.

Die Gemeinde Beverstedt greift auf diese Markierung ausschließlich dort zurück, wo die örtlichen Verhältnisse und Erfahrungen aus dem Verkehrsalltag ein erhöhtes Risiko erkennen lassen. Das betrifft insbesondere Einmündungen und Kreuzungen, an denen die Wartepflicht wiederholt übersehen wurde oder die Sichtverhältnisse ungünstig sind. Ziel ist es, das Unfallrisiko zu verringern und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, ohne dabei neue Regeln zu schaffen.

Künftig wird die Gemeinde Beverstedt die Entwicklung im Straßenverkehr weiterhin aufmerksam beobachten. An Stellen, an denen sich wiederholt Vorfahrtsverletzungen oder Beinaheunfälle ereignen, wird geprüft, ob die Anbringung von Haifischzähnen auch dort sinnvoll und erforderlich ist. Ziel bleibt eine gezielte, maßvolle und rechtssichere Anwendung dieser Markierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im gesamten Gemeindegebiet.