Ist ein Balkonkraftwerk sicher?
Ja. Normgerechte Geräte mit CE‑Kennzeichnung, Konformität zu den VDE‑Normen und integriertem Netz‑ und Anlagenschutz gelten als sicher wie andere Haushaltsgeräte auch. Der Wechselrichter überwacht permanent die Netzspannung und schaltet bei Abweichungen – etwa bei einem Stromausfall – sofort ab. Risiken entstehen vor allem durch unsachgemäße Montage oder eine überlastete Hausinstallation. Deshalb: Achten Sie auf geprüfte Komponenten, befestigen Sie die Module sicher (Stichwort Windsicherung) und lassen Sie im Zweifel eine Elektrofachkraft die Installation prüfen.
Habe ich bei einem Stromausfall Notstrom?
Nein. Wie alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen schaltet ein Balkonkraftwerk bei einem Stromausfall automatisch ab. Das ist aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben, damit Einspeisungen nicht das Netz gefährden oder Reparaturarbeiten erschweren. Für echten Notstrombetrieb sind spezielle Inselsysteme oder Anlagen mit Notstromfunktion nötig – diese sind technisch und rechtlich anders ausgelegt und deutlich aufwendiger.
Muss ich Steuern zahlen oder ein Gewerbe anmelden?
Nein. Balkonkraftwerke sind seit 2022 vollständig von der Einkommensteuer und Gewerbesteuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst nutzen oder theoretisch einspeisen. Da Balkonkraftwerke in der Praxis keine Einspeisevergütung erhalten, entstehen auch keine steuerpflichtigen Einnahmen. Auch die Umsatzsteuer auf die Anschaffung entfällt. Sie müssen weder ein Gewerbe anmelden noch steuerliche Erklärungen abgeben. Das macht Balkonkraftwerke besonders unkompliziert – auch steuerlich.