Alle vier Awards sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert. Die erstplatzierten Projekte erhalten jeweils 5.000 Euro, die zweitplatzierten jeweils 3.000 Euro sowie die drittplatzierten schließlich jeweils 2.000 Euro.
Der NordWest Award prämiert unter dem Motto „NordWest.Zusammenhalt“ soziales Engagement. Ausgezeichnet werden Ideen, Initiativen oder Projekte, die die Menschen im Nordwesten bei der Bewältigung der umfassenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse unterstützen.
Der von der hkk Krankenkasse ausgelobte GesundheitsAward zeichnet Ideen, Initiativen oder Projekte aus, die auf einem breiten Gesundheitsverständnis aufbauen und die Menschen in der Region an den Umgang mit der eigenen Prävention heranführen.
Der NachhaltigkeitsAward der Nehlsen AG wird an ein Projekt verliehen, das mit fortschrittlichen und kreativen Ansätzen und Lösungen zu Umwelt, Klimaoder Naturschutz in unserer Region beiträgt.
Der von EWE AG und swb AG ausgelobte WeiterdenkerAward würdigt Ideen, Initiativen oder Projekte, die durch einen hohen Innovationsgrad einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung und zum Wachstum unserer Region leisten.
Die Schirmherrschaft für die NordWest Awards 2026 übernehmen der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Herr Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte sowie die niedersächsische Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung, Frau Melanie Walter. Kooperationspartner der Verleihung ist in diesem Jahr der Landkreis Cloppenburg.
Weitere Infos zu den TeilnahmebedingungenTeilnehmen können Privatpersonen sowie alle öffentlichen und privaten Initiativen und Institutionen (auch Städte und Gemeinden), Verbände, Vereine und Unternehmen. Ausgeschlossen sind politische Parteien und Mitglieder der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. sowie die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der NordWest Awards 2026.
Neben den für alle vier Wettbewerbe geltenden Teilnahmebedingungen gelten für den GesundheitsAward zusätzliche inhaltliche Bestimmungen: Es können ausschließlich Aktivitäten in der nichtbetrieblichen Lebenswelt prämiert werden. Ausgeschlossen sind somit Projekte, die in einem rein betrieblichen Setting (betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung) stattfinden sowie Projekte einzelner Organisationen mit alleinigem Bezug auf die Gesundheit der Beschäftigten.