Um nicht nach jedem Einsatz vollständig zum Bauhof zurückfahren zu müssen, sind in den Ortschaften Streugutbehälter mit Streusalz aufgestellt. Diese dienen dem Bauhof als dezentrale Nachfüllstellen und ermöglichen ein schnelles und effizientes Arbeiten vor Ort.
Aktuell wird jedoch festgestellt, dass mehrere dieser Behälter immer wieder leergeräumt werden. Das hat zur Folge, dass die Bauhofmitarbeitenden ihre Einsätze unterbrechen und doch wieder ins Depot zurückfahren müssen – das kostet wertvolle Zeit und verzögert den Winterdienst.
Dabei ist wichtig zu betonen: Es geht nicht darum, das Streusalz grundsätzlich vor der Nutzung zu „schützen“. Wenn Bürgerinnen und Bürger in einer akuten Gefahrensituation – etwa auf einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg – Streusalz verwenden, um eine rutschige Stelle abzusichern, ist das nachvollziehbar. Nicht in Ordnung ist jedoch, das Streusalz für private Grundstücke oder Einfahrten zu entnehmen. Das Streugut ist Eigentum der Gemeinde und ausschließlich für den öffentlichen Winterdienst vorgesehen.
Die Gemeinde bittet daher um Verständnis und Rücksichtnahme. Nur wenn das Streusalz dort bleibt, wo es gebraucht wird, kann der Bauhof seine Arbeit zuverlässig und im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden erledigen.