Neue Frist für Wahlvorschläge für Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Niedersächsische Landtag hat das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz geändert und eine neue Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters beschlossen.

Neue Frist für Wahlvorschläge für Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister


Neu ist, dass Wahlvorschläge nun spätestens am 69. Tag vor der Wahl eingehen müssen und nicht mehr wie zuvor bis zum 55. Tag vor der Wahl.

Für die anstehende Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters für die Gemeinde Beverstedt bedeutet dies, dass Wahlvorschläge bis spätestens Montag, den 6. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der

Gemeindewahlleitung der Gemeinde Beverstedt
Rathaus
Schulstraße 2
27616 Beverstedt

schriftlich einzureichen sind.