Information zum Glasfaserausbau in der Gemeinde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus hat der Gesetzgeber das überragende öffentliche Interesse und damit eine Duldungspflicht beschlossen.

Information zum Glasfaserausbau in der Gemeinde


Vorrangig ist die Duldungspflicht nach § 134 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf schnelle Genehmigungsprozesse von öffentlichen Einrichtungen ausgerichtet. Es können aber auch private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer betroffen sein.

So ist die Leitungsdichte im öffentlichen Raum mit Wasser, Strom, Gas, Ab- und Oberflächenwasser sowie Telekommunikation häufig schon so hoch, dass kaum noch Platz für neue Leitungen ist oder die Verlegung sehr aufwendig und somit teuer wäre. Durch die Verlegung auf dem meist leitungsfreien Privatgrund und entsprechender Verlegungstechnik (z.B. Pflugververfahren), kommt es zu geringeren Schäden an Fremdleitungen. Zudem wird der Boden geschont, da kein Aushub erfolgt. So kann eine größere Strecke in geringerer Zeit gebaut werden und das bei geringeren Kosten für die Kommune und somit auch für die Steuerzahlenden.

Der § 134 des TKG regelt hierbei die Duldungspflicht von Eigentümerinnen und Eigentümern. Er besagt, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Verlegung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien (z. B. Glasfaserkabel) dulden müssen, wenn dadurch keine dauerhafte oder unzumutbare Beeinträchtigung des Grundstücks erfolgt. Auch das Überfahren von Grundstücken zur Erschließung anderer Grundstücke muss für diese Arbeiten gestattet werden. Bei erheblicher Beeinträchtigung des Grundstücks, ist eine finanzielle Ausgleichregelung vorgesehen.

Zum Tragen kann diese neu beschlossene Duldungspflicht erstmals beim aktuellen Glasfaserausbau durch MUENET im Landkreis Cuxhaven kommen, aber auch andere Telekommunikationsunternehmen werden von dieser Möglichkeit nun gebrauch machen können.

Ziel des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Beverstedt ist eine nahezu flächendeckende Versorgung mit leistungsstarkem Internet. Darum hoffen wir auf Verständnis in der Bevölkerung, wenn die Duldungspflicht an der ein oder anderen Stelle angewandt wird, so Jenning Allwardt, Fachdienstleiter Bauverwaltung. MUENET informiert betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit einem Schreiben über die Absicht und bittet um Kontaktaufnahme: FTTH Cuxhaven - Anschreiben TKG Vorlage.

Kostenlosen Hausanschluss noch sichern
Wer noch keinen Hausanschluss beauftragt hat, kann aktuell noch die Gelegenheit nutzen und diesen kostenlos beauftragen. Auch wenn der Anschluss zunächst nur vorsorglich eingerichtet wird (ein sogenannter Passivanschluss), können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dadurch später hohe Kosten für die Herstellung des Anschlusses ersparen.

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Fragen zum Glasfaserausbau beantworten:

Gemeinde Beverstedt
Jenning Allwardt
T: 04747/181-72
E-Mail: allwardt@gemeinde-beverstedt.de

Landkreis Cuxhaven
Ralf Bruns
T: 04721 5996-21
E-Mail: r.bruns@landkreis-cuxhaven.de