Hinweise zum Umgang mit anonymen Beschwerden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In den letzten Monaten gehen beim Ordnungsamt der Gemeinde Beverstedt vermehrt anonyme Briefe und Hinweise zu vermeintlichen oder tatsächlichen Ordnungswidrigkeiten ein. Solche Mitteilungen sind wichtig und werden ernst genommen. Aber: vollständig anonymen Anzeigen kann nur im Ausnahmefall nachgegangen werden.

Hinweise zum Umgang mit anonymen Beschwerden

Das Ordnungsamt der Gemeinde Beverstedt ist an die Grundsätze des Rechtsstaats gebunden. Dazu gehören insbesondere die Unschuldsvermutung und das Recht auf rechtliches Gehör (Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz). Maßnahmen oder Sanktionen dürfen nur ergriffen werden, wenn ein Verstoß nachweisbar ist.

Ein anonymer Hinweis – etwa ohne Namen, Zeugen oder Kontaktmöglichkeit – erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Weder kann der Wahrheitsgehalt überprüft werden, noch sind Rückfragen möglich. Zudem hat ein anonymer Brief keinen Beweiswert vor Gericht. Damit fehlt die Grundlage für ein rechtssicheres Verfahren.

Warum Ihre Mitwirkung entscheidend ist
Das Ordnungsamt kann Verstöße wirksam nur dann verfolgen, wenn Bürgerinnen und Bürger bereit sind, ihre Beobachtungen nachvollziehbar zu schildern und – falls erforderlich – als Zeugin oder Zeuge auszusagen. Selbstverständlich werden alle Hinweise vertraulich behandelt. Wer wünscht, dass seine Identität nicht offengelegt wird, kann darauf vertrauen, dass das Ordnungsamt diese Anonymität wahrt, solange dies das jeweilige Verfahren zulässt.

Wichtig ist jedoch, dass eine Kontaktmöglichkeit besteht – selbst, wenn Sie anonym bleiben möchten. Nur so kann das Ordnungsamt offene Fragen klären und den Sachverhalt vollständig bewerten.

Stellungnahme der Verwaltung
Fachdienstleiterin Justine Brandt befürwortet dieses Vorgehen ausdrücklich: „Anonyme Schreiben werden vom Ordnungsamt grundsätzlich nicht bearbeitet, sofern sie keine prüfbaren Angaben erhalten oder auf eine konkrete Gefahr hinweisen. Unser Ziel ist es, echte Ordnungswidrigkeiten sachlich, rechtssicher und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten und nicht unbegründeten Verdächtigungen nachzugehen.“

Fazit
Das Ordnungsamt Beverstedt prüft anonyme Mitteilungen nur dann, wenn sie auf eine konkrete Gefahr für bedeutende Rechtsgüter (Menschen, Tiere und Umwelt) schließen lassen. In diesen Fällen kann eine Weiterleitung an die zuständige Fachbehörde oder eine Gefahreneinschätzung erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine namentliche oder zumindest rückverfolgbare Mitteilung erforderlich, um ein rechtssicheres Verfahren einzuleiten.

Beispiele für solche Ausnahmen:

  1. Kindeswohlgefährdung (Begründung: Schutzpflicht aus Art. 6 GG und §§ 8a, 8b SGB VIII – staatliche Wächterfunktion)

  2. Gefahr für Leib oder Leben / akute Gesundheitsgefahr – Beispiel: gefährliche Zustände in Gebäuden, unsichere Baustellen, Beißvorfälle ggf. gefährliche Hunde (Begründung: Pflicht zur Gefahrenabwehr; hier steht der Schutz der Allgemeinheit über dem Schutz der Anonymität)

  3. Tierquälerei oder Vernachlässigung von Tieren (Begründung: Hier besteht ein öffentliches Interesse am Schutz des Tieres, § 1 Tierschutzgesetz. Hinweise werden an den zuständigen Veterinärdienst des Landkreises weitergeleitet.)

  4. Illegale Abfalllagerungen oder Umweltverstöße größeren Ausmaßes (Begründung: Schutz der Umwelt als Rechtsgut von hohem Rang, § 2 Abs. 1 KrWG, § 62 NNatG)

  5. Illegale gewerbliche Tätigkeiten mit Gefahrenpotenzial (Begründung: Hier kann eine Weitergabe an die Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht oder Zollbehörde erfolgen, wenn objektive Anhaltspunkte bestehen.)