Gebührenanpassung im Pass- und Ausweiswesen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Sie tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich am Samstag, den 7. Februar 2026, in Kraft.

Gebührenanpassung im Pass- und Ausweiswesen

Wesentliche Änderungen im Überblick:

Gebührenanpassungen

  • Personalausweis:

    • 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren

    • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

  • Reiseausweis der Bundespolizei:

    • Erhöhung der Gebühr auf 32,00 Euro

  • Erhöhung der Gebühren für Reisepassanträge im Ausland (z. B. bei Auslandsvertretungen)

Personalausweise für Kinder unter 10 Jahren

  • Bei der Antragstellung werden künftig keine PIN und keine PUK mehr ausgegeben, da die Online-Ausweisfunktion erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres nutzbar ist.

Wohnortangabe im Reisepass

  • Die Wohnortangabe im Reisepass ist weiterhin zu aktualisieren. Eine vorübergehende Aussetzung wurde nicht beschlossen.

Die Anwendung der neuen Regelungen erfolgt im Einwohnermeldeamt ab Montag, den 9. Februar 2026.