Wesentliche Änderungen im Überblick:
Gebührenanpassungen
Personalausweis:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Reiseausweis der Bundespolizei:
Erhöhung der Gebühr auf 32,00 Euro
Erhöhung der Gebühren für Reisepassanträge im Ausland (z. B. bei Auslandsvertretungen)
Personalausweise für Kinder unter 10 Jahren
Bei der Antragstellung werden künftig keine PIN und keine PUK mehr ausgegeben, da die Online-Ausweisfunktion erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres nutzbar ist.
Wohnortangabe im Reisepass
Die Wohnortangabe im Reisepass ist weiterhin zu aktualisieren. Eine vorübergehende Aussetzung wurde nicht beschlossen.
Die Anwendung der neuen Regelungen erfolgt im Einwohnermeldeamt ab Montag, den 9. Februar 2026.