Das war die letzte Ratssitzung in 2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das war die letzte Ratssitzung in 2024

In der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Beverstedt für 2024 standen allerhand Punkte auf der Tagesordnung, u.a. die Anpassungen der Hundesteuersatzung, die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung, die Abwassergebühr für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sowie die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

Erstmal keine neuen Uniformen für die Feuerwehr

Zunächst wurde über die Anschaffung neuer Uniformen für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren diskutiert. Grund hierfür ist eine anstehende Änderung der Feuerwehrordnung in Niedersachsen, die auch neue Uniformen nach sich zieht. Für die Gemeinde Beverstedt lägen die Kosten hierfür bei rund 240.000 Euro. Der Rat hat den Wunsch der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden berücksichtigt und beschlossen, erstmal keine Neuanschaffung zu tätigen, sondern eine jährliche Überprüfung auf die Notwendigkeit einer Umstellung durchzuführen.

Für den Notfall: Mehr Defibrillatoren in der Gemeinde

Tritt bei einer Person eine plötzliche lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung auf, kommt es auf jede Sekunde an. Ein automatischer externer Defibrillator (AED) kann in einem solchen Fall Leben retten. Darum ist der Rat dem Antrag von Ratsmitglied Jens Posny gefolgt und hat beschlossen, alle Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Beverstedt sowie noch festzulegende weitere öffentlich zugängliche Standorte in den Ortsteilen mit AEDs auszustatten bzw. nachzurüsten. Für die Anschaffung sollen vorrangig Fördergelder und Zuschüsse vom Bund, dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Cuxhaven, den gesetzlichen Krankenkassen oder auch Leader-Fördergelder akquiriert werden, um den Haushalt nicht zu belasten.

Hundesteuersatzung überarbeitet

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Beverstedt ändert sich zum 01.01.2025, so der Ratsbeschluss. Die Hundesteuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt künftig für den ersten Hund 72,00 Euro, für den zweiten Hund 90,00 Euro und für jeden weiteren Hund 132,00 Euro. Von der Berechnung ausgenommen sind Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, z.B. Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe von blinden, gehörlosen oder hilflosen Personen unentbehrlich sind. Neu ist die Besteuerung von als gefährlich festgestellten Hunden nach § 7 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Hundegesetz mit 720,00 Euro pro Hund. Weggefallen ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Zwingersteuer. Außerdem hat sich die Fälligkeit auf einen vierteljährlichen Turnus verändert (vorher halbjährlich), der auf Antrag auch als Jahressteuer zahlbar ist. Die Teilbeträge sind immer fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

Gebühren für die Abwasserentsorgung und die Niederschlagswasserbeseitigung steigen ab 01.01.25 – die Gebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben sinkt

Im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtungen sind die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung sowie Abwasser für die zentrale und die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung neu kalkuliert und beschlossen worden. Für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung 2025/2026 ergibt sich eine Abwassergebühr in Höhe von 3,48 Euro pro Kubikmeter. Für die dezentrale Abwasserentsorgung beträgt die Durchschnittsgebühr für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen künftig 52,38 Euro pro Kubikmeter anstatt bisher 50,19 Euro. Dagegen ist es gelungen, die Gebühr für die Entsorgung von Abwasser aus sogenannten abflusslosen Sammelgruben (Grundstücksabwasseranlagen) von 23,44 Euro pro Kubikmeter auf 16,69 Euro zu reduzieren. Für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ergibt sich eine Anpassung von bisher 0,18 Euro auf 0,39 Euro pro Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Fläche, also der Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird.

Haushalt und Finanzplanung stehen fest

Weder der Haushaltsplan für 2025 noch die mittelfristige Finanzplanung (2026 bis 2028) können aktuell einen Haushaltsausgleich ausweisen. Auch Überschüsse sind nicht zu erwarten. Wie sich in den letzten Jahren bereits abgezeichnet hat, reichen die den Kommunen zugewiesenen finanziellen Mittel nicht aus, um allen Aufgaben gerecht zu werden. So stehen im Bereich der Kindertagesstätten beispielsweise Aufwendungen von 7,3 Millionen Euro lediglich Erträge von 3,8 Millionen Euro gegenüber. „Für uns entsteht allein hierdurch ein Zuschussbedarf von 3,5 Millionen Euro jährlich“, so Bürgermeister Guido Dieckmann. „Es ist daher unbedingt erforderlich, dass das Land Niedersachsen im Rahmen der Personalkostenerstattung nachsteuert.“

Doch es gibt nicht nur negative Entwicklungen. Verbessert haben sich im Vergleich zum ersten Entwurf des Haushalts einerseits die Gewerbesteuern um 350.000 Euro und andererseits die Einkommenssteueranteile um 474.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Nichtsdestoweniger gilt es für Verwaltung und Politik, gemeinsam an geeigneten Haushaltsmaßnahmen zu arbeiten, um die Haushaltssituation zu verbessern.

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt 2025 mit einem Fehlbetrag von rund 2,6 Millionen Euro gerechnet. Und auch die mittelfristige Finanzplanung ergibt Fehlbeträge für die Folgejahre (2026: 1,9 Millionen Euro, 2027: 2,8 Millionen Euro, 2028: 3,5 Millionen Euro). Der Rat ist der vorgelegten Beschlussempfehlung gefolgt und hat sowohl die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2026 bis 2028 beschlossen. Damit stehen Haushalt, Satzung und Finanzplanung vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landkreis Cuxhaven nun fest. Und auch die neuen Grundsteuerhebesätze wurden beschlossen: Ab 2025 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) jeweils ein Hebesatz von 275 v. H. (vorher 470 v. H.).