Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, sind die bundesweit geltenden Ruhezeiten für Gartengeräte zu beachten. Die Gemeinde Beverstedt hat keine zusätzlichen kommunalen Ruhezeiten festgelegt. Grundsätzlich ist der Betrieb lauter Geräte täglich von 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht erlaubt. Viele Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Gartenhäcksler oder Motorsensen dürfen werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr genutzt werden. Für besonders laute Geräte gelten jedoch zusätzliche Einschränkungen: Laubbläser, Laubsauger, Freischneider, Grastrimmer und Motorkettensägen dürfen ausschließlich von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden - Verstöße sind ordnungswidrig, ein Bußgeld kann folgen.
Ausnahme: Geräte mit dem EU-Umweltzeichen dürfen werktags ebenfalls von 07:00 bis 20:00 Uhr eingesetzt werden. Wer also die Ruhezeiten kennt und einhält, sorgt mit ein wenig Rücksicht dafür, dass der Frühling für alle gleichermaßen entspannt bleibt.
Gut zu wissen: Rechtsgrundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).Der vollständige Gesetzestext kann hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html